Microsoft will milde Bestrafung

Microsoft hat dem Gericht am Mittwoch (Ortszeit) Vorschläge für das Strafmaß im Kartell-Prozess vorgelegt. In einem Fünf-Punkte-Plan bietet Microsoft unter anderem OEMs die Möglichkeit an, den Windows Desktop zu verändern und Software ihrer Wahl einzubinden.

Eine Aufspaltung des Konzerns taucht wie erwartet in den Vorschlägen nicht auf. Microsoft beschränkt sich darauf, die bisherige Geschäftspraxis zu lockern. Die OEMs können nach den Vorschlägen Microsofts künftig eigene Icons auf dem Windows Desktop platzieren, sofern sie Microsofts eigene Icons nicht teilweise oder ganz überdecken. Den OEMs soll erlaubt werden, das Internet-Explorer-Icon zu löschen und eine selbstgewählte Browsersoftware in den ersten Systemstart und das Startmenü einzubinden und den Browser als Standardbrowser zu definieren.

Alle Softwareentwickler sollen künftig Zugang zu technischen Informationen bekommen, die bisher nur Microsoft-Partnern zugänglich waren. Der Zugang zu diesen Informationen darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Entwickler sich verpflichten, nur Microsoft Produkte zu unterstützen. Unter technischen Informationen versteht Microsoft nicht die Quellcodes sondern Programmierschnittstellen für Anwendungen.

Der Softwarekonzern will sich verpflichten, keinen irgendwie gearteten Einfluss auf die Händler zu nehmen, die Nicht-Microsoft-Produkte vertreiben wollen. Das beinhalte auch, dass keine Verträge geschlossen werden, in denen Microsoft für andere Produkte wirbt, wenn der Vertragspartner sich verpflichtet, den Vertrieb von Nicht-Microsoft-Produkten einzuschränken. Microsoft will, wenn die Vorschläge angenommen werden, sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Die von Microsoft vorgeschlagenen Auflagen sollen bis zum 1. Juli 2004 gültig sein.

US-Rechtsexperten sehen die Microsoft Vorschläge als zu moderat und dem Urteil des Richters nicht angemessen an. Der Tenor der Experten: "Too little too late". Die Beobachter bemängeln, dass einige Auflagen, die Microsoft sich jetzt selbst zumuten würde, bereits im sogenannten Consent Degree von 1995 festgeschrieben seien. Daraus werde ersichtlich, dass sich der Softwarekonzern nicht an solche Abmachungen hält. Der Consent Degree war als außergerichtliche Einigung in einem früheren Anti-Trust-Prozess gegen Microsoft gefasst worden.

Über die bisherige Entwicklung im Microsoft-Prozess und die Hintergründe des Urteils informiert ein ausführlicher Report im tecChannel. (uba)