Microsoft weist Monopolvorwurf von sich

Microsoft hat mit der Antwort auf die Einlassungen der Staatsanwaltschaft den nächsten Schritt im Monopolprozess gemacht. In der schriftlichen Stellungnahme weist der Softwarekonzern die Klagepunkte weit von sich.

Der Klägerseite blieb nach Auffassung von Microsoft bis heute den stichhaltigen Beweis schuldig, dass Windows und der Internet Explorer separate Produkt sind. Inzwischen, so schreibt Microsoft, kommen von den Klägern überhaupt keine Argumente mehr zur Trennung von Internet Explorer und Windows. Daraus leitet Microsoft ab, dass den Klägern inzwischen selbst klar wurde, wie tief der IE mit anderen Komponenten verbunden ist.

Microsoft will in der Berufungsverhandlung die Klage im Kern aushebeln. Seit Beginn des Prozesses versucht der Softwareriese, den Internet Explorer als tief verwurzelten Bestandteil des Betriebssystems darzustellen. Daraus folgt aus Sicht Microsofts, dass die Auslieferung des Browser mit dem Betriebssystem Windows nichts Ehrenrühriges an sich hat.

Das US-Justizministerium sieht das anders. Microsoft versuche illegalerweise den Browser als Bestandteil des Betriebssystems zu deklarieren. OEMs zwinge man - teils mit unlauteren Mitteln -, den Browser auf PC-Systemen zu installieren. Konkurrenten wie Netscape, denen der mächtige Betriebssystemkanal fehle, seien dadurch klar benachteiligt. Richter Thomas Penfield Jackson ist der Argumentation der Klägerseite in erster Instanz gefolgt, hat Microsoft als Monopolisten verurteilt und die Aufspaltung des Unternehmens angeordnet.

Im jetzt veröffentlichten Schreiben startet Microsoft den Gegenangriff. Von einer Monopolstellung könne nicht die Rede sein. Trotz Auslieferung mit jeder Kopie von Windows 95 habe der IE in zwölf Monaten gerade einmal 5 Prozent Marktanteile erreicht. Konkurrent Netscape dagegen über 80 Prozent. Laut Microsoft hat Netscape allein 1998 seinen Browser 160 Millionen mal verteilen können. Das Argument, Microsoft habe den IE quasi zwangsverordnet, sei damit nicht aufrechtzuerhalten.

Darüber hinaus versucht Microsoft derzeit, die ganze Prozessführung auseinander zu nehmen. Es seien schwache Argumente und wenige Präzedenzfälle präsentiert worden, die nicht zum Verfahren gepasst hätten behauptet Redmond. Und erwartungsgemäß führt Microsoft auch die öffentlichen Äußerungen von Richter Jackson als Indiz für einen wenig regelkonformen Prozessverlauf an. In Interviews hatte Richter Jackson im Nachhinein Bill Gates Psyche mit der von Napoleon verglichen und den Chefanwalt von Microsoft mehr oder minder als unfähig bezeichnet. US-Rechtsexperten hatten die öffentlichen Äußerungen des Richters zu einem schwebenden Verfahren als äußerst ungewöhnlich bezeichnet.

Die Final-Briefs müssen beide Seiten nun laut Terminplan des Berufungsgerichts bis zum 9. Februar beim Gericht einreichen. Eine mündliche Verhandlung ist für den 26. und 27. Februar anberaumt. (uba)