Microsoft-Patch mit tückischer Lizenz

Der Sammel-Patch, den Microsoft kürzlich für den Media Player veröffentlicht hat, enthält brisante Lizenzbedingungen. Beim Installieren erklärt sich der Benutzer unter anderem damit einverstanden, dass Microsoft Updates ohne Rückfrage auf den PC aufspielt. Microsoft will die nach eigenen Angaben "nicht unmissverständlichen" Passagen jetzt ändern.

Im oft ungelesenen unteren Drittel der Lizenzbedingungen versteckt, nimmt sich Microsoft Rechte heraus, denen ein Benutzer so wohl kaum zustimmen dürfte. Bei der Installation des Patches, so heißt es im EULA (End User License Agreement), erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, dass Microsoft sicherheitsrelevante Updates zur Verfügung stellt, die automatisch auf den PC heruntergeladen werden.

Mit den automatischen Updates soll es dem Benutzer nicht länger möglich sein, kopiergeschützte Dateien abzuspielen oder zu kopieren. Zudem könnte es sein, dass weitere Software nicht mehr funktioniere, heißt es im EULA. Als einzige Information für den Benutzer will Microsoft laut EULA eine Notiz auf einer Webseite veröffentlichen, die die Funktion des Updates erklärt. Ob der Benutzer diese Notiz zu sehen bekommt, ist nicht sicher. Microsoft will laut EULA angemessene Anstrengungen unternehmen, die Informationen zu veröffentlichen. In einer jetzt verbreiteten Pressemitteilung lenkt Microsoft ein.

"Microsoft erkennt an, dass der betreffende Absatz in der EULA für den Patch Q320920 sowie für Windows Media Player 7.1 und Windows XP in der derzeitigen Formulierung die zu Grunde liegende Absicht nicht unmissverständlich zum Ausdruck bringt. Aus diesem Grund wird Microsoft so schnell wie möglich eine neue Fassung dieses Absatzes erstellen, die seine Intention und die damit verbundenen Sachverhalte eindeutig klar macht. Festzuhalten ist: Die EULA überträgt Microsoft keinerlei Administratorenrechte für die Systeme von Benutzern. Die Benutzer besitzen zu jeder Zeit vollständige Kontrolle darüber, welche Daten auf ihr System geladen werden und welche Anwendungen sie benutzen können. Der Absatz in der EULA ist ausschließlich für zwei Szenarien vorgesehen, in denen die Sicherheit urheberrechtlich geschützter Inhalte unter Umständen bedroht und damit der Service für Endanwender zeitweise eingeschränkt sein kann."

Die zwei Szenarien, die Microsoft in seiner Erklärung nennt, sollen dem Benutzer keine ungewollten Downloads bescheren. Im ersten Fall, den Microsoft für selten hält, müsste der Media Player oder eine ähnliche Software von einem Content-Anbieter als unsichere Anwendung eingestuft werden. Sollte der Microsoft Player also von einem Musikanbieter beanstandet werden, weil er durch Manipulation nicht wirkungsvoll mit dem Windows Media Rights Management umgehen kann, landet er auf einer Liste.

Besucht ein Benutzer einen Content-Server, werde diese Liste auf dem lokalen Rechner aktualisiert, so Microsoft. Hat der Benutzer einen Player, der auf diesem Index steht, wird er auf eine Seite geleitet, die ein Update anbiete, teilte der Konzern mit. Ob er das Update installiert, bleibt laut Microsoft Benutzersache. Gegen die Aktualisierung der Liste, die ebenfalls auf dem Rechner landet, kann der Benutzer anscheinend keinen Einfluss nehmen. Oder, wie Microsoft unmissverständlich erklärt:

"Immer wenn ein Benutzer über seinen DRM-fähigen Player auf einen Lizenz-Server zugreift, um dort eine Lizenz für digitale Inhalte zu erhalten, wird die in seinem Player integrierte Liste manipulierter Anwendungen aktualisiert."

Das zweite Szenario, das Microsoft mit seinem EULA eigentlich gemeint haben will, betrifft das Update der DRM-Technologie selbst. Sollten Content-Anbieter sich entschließen, die Kopierschutztechnologie zu aktualisieren, dann erfolge ebenfalls ein Hinweis auf ein nötiges Update. Auch in diesem Fall betont Microsoft: "Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Benutzer werden die neuen Komponenten aus dem Internet geladen und aktualisiert."

Den Benutzern, die den Patch installiert haben, den auch tecCHANNEL bei der entsprechenden Meldung verlinkt hat, nutzen die guten Absichten Microsofts erst einmal wenig. Sie haben die "nicht unmissverständliche" Fassung auf der Festplatte. (uba)