Microsoft klagt erfolgreich gegen Spammer
Dabei hat er die Mails mit der Absenderkennung des Microsoft Maildienstes Hotmail versendet. Das Landgericht Düsseldorf bejahte die Markenverletzung durch gefälschte Absenderadressen in Spam-E-Mails und verurteilte ihn wegen Spammings und Markenverletzung zu Unterlassung und Auskunft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aufgrund der Verurteilung ist der Spammer zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro verpflichtet, zukünftig keine gefälschten Hotmail E-Mail Adressen in Spam-E-Mails mehr zu verwenden. Weiterhin muss der Spammer Microsoft über seine Spam-Aktivitäten detailliert Auskunft geben, damit die Höhe des Schadensersatzes für die illegale Markennutzung berechnet werden kann.
Während der Spammer im Vorfeld der Klage jegliche Verantwortlichkeit bestritt, musste er im Klageverfahren einräumen, dass er für die in der Ukraine ansässigen tatsächlichen Absender der Spam-E-Mails Teile des Geschäfts in Deutschland organisierte und als deren Statthalter vor Ort agierte. Nach eigenen Angaben hat der Spammer diese "Geschäftsverbindung" inzwischen beendet und möchte mit den illegalen Aktivitäten seiner ehemaliger Vertragspartner nichts mehr zu tun haben. Indes hat das zuständige Gericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Spammers eröffnet. (mja)
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