Microsoft hofft auf Freispruch im Browser-Prozess

Unmut in der Branche

Doch auch in der Branche machte sich zuletzt Unmut über die Taktik des Ein-Mann-Unternehmens breit. So legte unter anderem W3C-Chef Tim Berners-Lee dar, dass eingebettete Browser-Inhalte bereits vor 1998 im allgemeinen Gebrauch waren und somit nicht patentierbar seien. Von Anfang an habe der HTML-Standard Plug-ins vorgesehen, so Berners-Lee, allerdings sollten sie ursprünglich in einem zweiten Browser-Fenster geöffnet werden. Somit sehe das Patent als einzige Neuerung vor, HTML-fremde Inhalte im gleichen Browser-Fenster anzuzeigen wie die zugrunde liegende Webseite. Das habe jedoch bereits 1993 eine für den Ur-Browser NCSA Mosaik vorgeschlagene Erweiterung vorgesehen.

So wird Microsoft in dem Berufungsverfahren am kommenden Donnerstag die Frage nach der Gültigkeit des Patents in den Vordergrund stellen. In den zurückliegenden Verfahren seien wichtige Informationen dazu nicht gehört worden, moniert Microsoft-Anwalt Jim Desler. Dagegen pocht Eolas-Anwalt Try Davis weiter auf die Wirksamkeit. Das Patent sei rechtmäßig erteilt worden, das hätten die bisherigen Verfahren eindeutig gezeigt. (Martin Bayer/doe)

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