Meinungen zum § 202c: Administratoren und Programmierer werden kriminalisiert

Wegbereiter für den Bundestrojaner?

In den Verschwörungstheorien hat der § 202c noch eine andere Funktion. So mutmaßte der CCC bereits im Mai, dass damit der Weg für den Bundestrojaner frei geräumt werden soll. Denn wenn keine Sicherheitslücken mehr gefunden werden dürfen, kann man diese auch nicht flicken.

Ähnlich sehen es auch die Blogs Bundestrojaner.Blogspot.com, das RA-Blog oder bei Datenstaub. Andere wiederum feixen, dass sich die Bundesregierung damit ein Grab für den Trojaner gräbt. So sei es laut S-Fels kein Wunder, dass nur zehn Durchsuchungen pro Jahr geplant sein. Denn die Programmierer müssten nach Schreiben des Trojaners ja erst einmal ins Gefängnis. Auch das Notizblog denkt in diese Richtung. Zudem hat das Blog noch einen schönen Eintrag zum technischen Verständnis der Schnüffelsoftware.