Meinungen zum § 202c: Administratoren und Programmierer werden kriminalisiert

Der Paragraf 202c sorgt dafür, dass die meisten Administratoren in einer rechtlichen Leere hängen. Im Internet häufen sich Kritiken und Meinungen, sogar Portale zur Selbstanzeige. Wir haben die Stimmung im Netz eingefangen.

Was würden Sie tun, wenn Sie etwas planen, von dem Sie keine Ahnung haben? Klar, Sie holen sich die Meinung von Experten, gern auch von mehreren. Und dann? Richtig, Sie ignorieren sämtliche Meinungen und frickeln Ihre eigene Lösung zusammen. Undenkbar, weltfremd, kommt nicht vor?

202c. Drei Ziffern, ein Buchstabe. Doch dieser Zusatz zum StGB könnte die IT-Sicherheit um Jahre zurückwerfen. Denn in Absatz 1, Unterpunkt 2 heißt es „Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

In der Praxis heißt das, dass jedes Programm, das sich unter Umständen für eine illegale Aktion einsetzen lässt, potenziell verboten ist. Dass das Internet nicht an deutschen Grenzen endet, scheint noch nicht nach Berlin durchgedrungen zu sein. Kaum verwunderlich, sind doch die IT-Kenntnisse deutscher Politiker nicht gerade ausgereift, wie dieses Video zeigt.

Anders gesprochen: Die Regierung verbietet die Hämmer, die zum Hausbau zwingend notwendig sind, da man diese Hämmer auch zum Einbruch nutzen könnte. So entsteht zu Recht die Angst, dass Programmierer im IT-Standort Deutschland kriminalisiert werden (Spiegel Online).