Lindows wehrt sich gegen Microsoft-Klage

Das Startup-Unternehmen Lindows versucht eine Klage von Microsoft wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts abzuschmettern. Der Software-Konzern hatte Lindows wegen Verwechslungsgefahr mit Windows verklagt.

Lindows soll, wie der Name andeutet, eine Mischung zwischen Linux und Windows darstellen und dem Anwender das Beste aus den beiden OS-Welten bieten. Das Betriebssystem Lindows basiert auf dem Open-Source-Projekt Wine, dem bislang wegen Kompatibilitätsproblemen wenig Erfolg beschert war.

Microsoft hat den ehrgeizigen Plänen allerdings einen Strich durch die Rechnung gemacht und bei einem Gericht in Washington Klage erhoben, wir berichteten. Der Begriff Lindows berge die Verwechslungsgefahr mit dem eingetragenen Markenzeichen Windows, lautete die Begründung.

Die Lindows Incorporation hat nun reagiert und beim Washingtoner Gericht eine Abweisung der Klage beantragt. Das Gegenargument: Lindows habe im Staat Washington, wo Microsoft die Klage einreichte, niemals Geschäfte gemacht, folglich könne man dort auch nicht vor Gericht zitiert werden. Lindows-Chief Executive Officer Michael Robertson erklärte, dass man eine gleichlautende Eingabe auch bei einem Distrikt-Gericht in Kalifornien, dem Sitz des Unternehmens, gemacht habe.

Beobachter geben dem Antrag von Lindows prinzipiell eine Chance. Als Stolperstein könnte sich allerdings erweisen, dass Lindows sein Projekt über das Internet vermarktet, und das ist bekanntlich nicht an Staatsgrenzen gebunden.

Lindows sollte nach den Plänen des Startups bereits Ende letzten Jahres verfügbar sein. Die juristischen Auseinandersetzung mit Microsoft habe die Entwicklung aber verlangsamt, sagte Robertson. Die für den Fall relevanten Papiere seien eingefroren, darunter auch die Mailing-Listen.

Der juristische Gegenschlag ist nicht die einzige Antwort von Lindows. In einem Aufruf an die Teilnehmer der Mailinglisten will Lindows möglichst viele Hard- und Software-Titel sammeln, die mit dem Produktnamen Windows verwechselt werden können oder ihn gar verwenden. Damit sollen wohl zusätzliche Argumente für eine mögliche Verhandlung gewonnen werden. Einsendungen nimmt Lindows per Mail oder Web-Formular entgegen.

Der Fall Lindows soll am 1. Februar verhandelt werden, sofern das Gericht die Klage Microsofts nicht ablehnt. Zusätzliche Informationen finden Sie in der Kolumne Lindows: Chancen im OS-Markt. (uba)