LG München I bestätigt Wirksamkeit der GPL
Der Hersteller von Netzwerkprodukten, Sitecom, hatte in einem seiner Router die Software des Netfilter-Projekts verwendet. Die genutzte Software untersteht der GNU General Public License (GPL). Diese Lizenz soll sicherstellen, dass Software, die nach dem Open-Source-Gedanken entwickelt wurde, für alle zugänglich ist. Weiterhin darf die Software verändert werden, der geänderte Quelltext muss aber wieder allen verfügbar sein.
In der Firmware des Routers WL-122 hatte Sitecom den Objektcode der netfilter/iptables sowie zwei weiterer GPL-Programme verwendet. Der Quellcode des Programms wurde allerdings nicht zur Verfügung gestellt. Darin sahen die Betreiber des Netfilter-Projekts eine klare Verletzung der GPL und erwirkten am 19. Mai 2004 eine einstweilige Verfügung. Diese wurde jetzt vom LG München I bestätigt.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrecht und urheberrechtliche Rechtspositinen gesehen werden kann. Den gesamten Urteilsspruch finden Sie hier. Die Netfilter-Macher hatten in diesem Jahr bereits eine außergerichtliche Einigung mit Allnet und Fujitsu Siemens erzielt, deren Produkte die Software ebenfalls ohne Einhaltung der GPL nutzten. (mja)
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