LetsBuyIt.com droht einstweilige Verfügung

Internethändler LetsBuyIt.com muss nach einer Niederlage vor Gericht möglicherweise sein Rabattmodell beim sogenannten Co-Shopping ändern. Ein Konkurrent hatte gegen die Rabattstruktur des Shops geklagt. Den Widerspruch von LetsBuyIt.com hat das Landgericht Hamburg abgelehnt.

Nach dem bereits zweimal verschobenen Börsengang des Onlineshops droht mit einer einstweiligen Verfügung neues Ungemach. In einer ersten Erklärung gab sich die Führungsriege des Unternehmens nach dem Spruch des Hamburger Landgerichts gelassen. Bislang sei die einstweilige Verfügung nicht zugestellt worden. "Wir werden durch alle höheren gerichtlichen Instanzen in Deutschland gehen und bleiben zuversichtlich, dass wir gewinnen werden, da das EU-Recht auf unserer Seite steht", sagte Rolf Hansen, Deutschland-Chef von LetsBuyIt.com. Das Co-Shopping-Modell und das Kerngeschäft der Gesellschaft seien dadurch nicht beeinflusst.

Die einstweilige Verfügung bezieht sich auf das Preismodell von LetsBuyIt.com, das Rabatte in mehreren festen Stufen verspricht, die von der Zahl der Kaufinteressenten abhängen. Solche Preisstufen lasse das deutsche Rabattgesetz nicht zu, urteilte das Hamburger Landgericht und bestätigte damit die Klage eines Konkurrenten. LetsBuyit.com ließ verlauten, dass es nur geringfügiger Änderungen des Geschäftsmodells des deutschen Shops bedürfe, um den Rabattgesetzen zu entsprechen.

Dem geplanten Börsengang des Unternehmens, das nach eigenen Angaben in 14 Ländern Co-Shopping-Angebote unterhält und auf 750.000 Mitglieder blicken kann, dürfte das juristische Geplänkel nicht zuträglich sein. Wegen des "schlechten Marktumfeldes" hat der Shop den Börsengang bereits zweimal vertagt. Bei LetsBuyIt.com versucht man mögliche Bedenken der künftigen Aktionäre durch Offenheit zu zerstreuen. Über die einstweilige Verfügung sei im Rahmen der Roadshow-Pressekonferenz zum Börsengang informiert worden. Außerdem habe man Details dazu bereits im Verkaufsprospekt veröffentlicht. Die Tatsachen seien also allen Investoren bekannt. (uba)