Leitet "Vista-Capable"-Kampagne Verbraucher in die Irre?

Microsoft ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Klagen gegen sich schon im Vorfeld abzuweisen. Dem Softwaremarktführer wird unterstellt, er habe Konsumenten in die Irre geführt und so Verbraucherschutzrechte missachtet.

Hintergrund ist eine Werbekampagne von Microsoft. Das Unternehmen hatte begonnen, in Kooperation mit PC-Herstellern auf Rechnern das Label "Windows Vista Capable" aufzubringen. In diversen Klagen gegen Microsoft wird argumentiert, mit diesem PR-Feldzug verletze das Softwarehaus Verbraucherschutzgesetze. Zudem sei diese Aktion ein Beispiel für irreführende Geschäftspraktiken. Hiergegen hatte Microsoft Rechtsmittel eingelegt und versucht, diese Klagen im Vorfeld von Gerichtsverhandlungen abzuschmettern.

Problematisch: Ist das Logo rechtens oder verletzt es die Verbraucherrechte? (Quelle: Microsoft)
Problematisch: Ist das Logo rechtens oder verletzt es die Verbraucherrechte? (Quelle: Microsoft)

In einem US-Distriktgericht in Seattle hat nun aber Richterin Marsha Pechman entschieden, dass Kläger in einem Hauptsacheverfahren juristisch klären lassen können, ob Microsoft gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen hat. Bei der Vista-Capable-Kampagne habe Microsoft Kunden nicht gesagt, dass diese mehr Geld ausgeben müssen, wenn sie eine Premium-Edition von Windows Vista auf einem PC nutzen wollen. (ComputerWoche/mja)