Landgericht Stuttgart hält Drucker für Kopiergeräte

Das Gericht hat im Verfahren der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort über Urheberrechtsabgaben auf Drucker ein Teilurteil gesprochen.

Wenig überraschend "erstaunt und enttäuscht" über die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zeigen sich nun die Druckerhersteller HP und Lexmark. Danach hält das Gericht Drucker für Kopiergeräte und deshalb für abgabenpflichtig, wollte sich jedoch nicht auf eine Abgabenhöhe festlegen, so die Firmen. Dem Verfahren hatten sich Lexmark und weitere Druckerhersteller angeschlossen.

Falls dieses Urteil Bestand haben sollte, erwarten die Unternehmen in Deutschland erhebliche finanzielle Belastungen. Die VG Wort wollte für einen Farbdrucker je nach Druckgeschwindigkeit bis zu 150 Euro Abgaben auf den Ladenverkaufspreis aufschlagen.

Das Bundesjustizministerium will demnächst dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts vorlegen, der unter Mitwirkung aller beteiligten Interessengruppen erarbeitet wurde und Neuregelungen zur Abgabenhöhe enthält. Das aktuelle Teilurteil zeigt einmal mehr, wie dringend erforderlich eine Revision des "alten" Urheberrechts ist.

Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von HP Deutschland: "Offensichtlich hat das Gericht es vermieden, auf der Grundlage eines völlig veralteten Gesetzes den überzogenen Forderungen der VG Wort zu folgen, und will erst die gesetzlichen Neuregelungen abwarten. Wir sind allerdings enttäuscht, dass das Gericht eine Abgabenpflicht für Drucker bejaht, obwohl Drucker keine Kopiergeräte sind. Kein vernünftiger Mensch kauft sich einen Drucker, um in nennenswertem Umfang Kopien geschützter Werke anzufertigen."

Die betroffenen Unternehmen wollen zwar vor einer endgültigen Bewertung erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Nach Auffassung der Firmen widerspricht eine Abgabe auf Drucker auch der bestehenden Rechtslage, so dass mit weiteren rechtlichen Schritten gerechnet wird.

In einem anderen Verfahren hatte kürzlich das Landgericht München eine pauschale Urheberrechtsabgabe von 12 Euro auf PCs festgelegt, wir berichteten. (mec)

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