Pflichten des Arbeitnehmers

Krankschreibung – darf ich raus?

Was arbeitsrechtlich erlaubt ist, wenn man krankheitsbedingt zu Hause bleibt, und was man als Mitarbeiter besser unterlassen sollte, sagen die Arag-Experten.

Erkältung, Allergien oder Magenverstimmung – gerade jetzt, wenn langsam die nasskalten Tage ins Land ziehen, kann man sich allerlei einfangen. Doch müssen diejenigen, die es erwischt hat, in jedem Fall zu Hause bleiben? Die Arag-Experten fassen zusammen, was krankgeschriebenen Arbeitnehmern erlaubt ist und worauf sie lieber verzichten sollten.

Beschäftigungen, die den Heilungsprozess beschleunigen, sind während einer krankheitsbedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt.
Beschäftigungen, die den Heilungsprozess beschleunigen, sind während einer krankheitsbedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt.
Foto: Maksym Yemelyanov - Fotolia.com

Pflichten

Generell gilt: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Doch was bedeutet das im Alltag?

Mal schnell zum Einkaufen

Der Gang in den Supermarkt oder die Apotheke ist in der Regel erlaubt. ARAG Experten warnen allerdings vor ausgedehnten Shoppingtouren, die sind tabu. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert die Kündigung.

Sport trotz Krankheit

Das kommt darauf an. Hat der Arzt Bettruhe verordnet, sollten sich auch Fitnessfanatiker daran halten. Bei weniger schweren Erkrankungen können Spaziergänge an der frischen Luft heilungsfördernd sein. Dagegen ist ebenso wenig einzuwenden wie gegen leichte Gymnastik. Sicherheitshalber sollte aber das Okay vom Arzt eingeholt werden.

Kino gegen Langeweile

Solange die Genesung nicht gefährdet wird, ist - je nach Krankheit - ein Kino- oder Restaurantbesuch durchaus in Ordnung. Wer jedoch z.B. wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fast-Food-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Krank während des Urlaubs

Das ist in der Situation besonders ärgerlich. Aber zum Glück verlängert sich der Urlaubsanspruch um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Dazu muss der Arbeitgeber jedoch schnellstmöglich (z.B. per Fax oder E-Mail) informiert werden. Ferner muss der Arbeitnehmer Adresse und Telefonnummer hinterlassen, unter der er erreichbar ist.

Urlaub trotz Krankheit

Reisen, die den Heilungsprozess fördern, sind grundsätzlich erlaubt. Wer also z.B. wegen eines Bronchialkatarrhs krankgeschrieben ist, darf ruhig einige Tage an der Nordsee durchatmen. Man sollte jedoch sicherheitshalber den Arzt fragen und sich die Reise von ihm genehmigen lassen. Wilde Partynächte am Ballermann sind selbstverständlich der Genesung alles andere als zuträglich und verbieten sich damit eigentlich von selbst.

Dünne Besetzung

Solidarität mit den überlasteten Kollegen ist sicher löblich. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass man sich schnell in der rechtlichen Grauzone befindet, wenn man trotz Krankschreibung im Job einspringt. Denn ein Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird.

Sofort Bescheid sagen

Wenn ein Arbeitnehmer plötzlich erkrankt, sollte er auf jeden Fall den Chef, das Sekretariat oder die Personalstelle sofort verständigen. Sofort heißt, an dem Morgen des ersten Tages der Erkrankung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Tag vorzulegen. Der Arbeitgeber kann das Attest aber auch schon am ersten Tag verlangen. Dies kann auch im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Quelle: www.arag.de