Transparenzbericht

Knapp 50.000 Anschlussüberwachungen bei der Telekom im Jahr 2013

Die Deutsche Telekom hat erstmals einen Transparenzbericht über Auskünfte an Sicherheitsbehörden vorgelegt. Danach wurden im vergangenen Jahr 49.796 Anschlüsse überwacht.

Der überwiegende Teil der Abhörmaßnahmen wurde dem Bericht zufolge nach dem Paragrafen 100a der Strafprozessordnung von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet. Ein kleinerer Teil der Überwachungen gehe auf das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie auf Landespolizeigesetze zurück.

Kurz zuvor hatte am Montag bereits der kleine Berliner E-Mail-Dienstleister Posteo seinen Transparenzbericht veröffentlicht. Dort gab es im vergangenen Jahr nur sieben Anfragen nach Nutzerdaten, die aber von dem Provider nicht beantwortet wurden, weil der Dienst keine Bestandsdaten wie die Anschrift der Nutzer speichert.

Für die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen reichte die Telekom massenhaft Daten an die Gerichte - und damit auch an Abmahnanwälte - weiter. In 946.641 Fällen seien im vergangenen Jahr die Inhaber von IP-Adressen ermittelt worden, damit gegen sie nach Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes ermittelt werden konnte, etwa wegen des illegalen Herunterladens von Videos.

In dem Transparenzbericht versicherte die Telekom, streng darauf zu achten, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz einzuhalten. "Insbesondere ist gewährleistet, dass die Telekom nur dann tätig wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind." Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen würden dabei strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip erbracht. Es seien immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollierten. (dpa/mje)