Cloud Computing und Verträge

Klarheit für nebulöse Cloud-Leistungen

2. Die Sicherheit der Unternehmensdaten

Unternehmen, die ihre Daten "aus der Hand geben" und in der Cloud speichern, wollen zumindest "Herr ihrer Daten" bleiben und permanent auf sie zugreifen können. Wie aber lässt sich die Sicherheit der Unternehmensdaten vertraglich gewährleisten?

Um sich gegen Datenverlust effektiv abzusichern, sollte der Cloud-Nutzer im Vertrag festlegen, welche Daten der Anbieter selbst wie und in welchen Abständen sichern soll und ob beziehungsweise wann Sicherungen gelöscht werden können. Werden für die Sicherung Online-Backups in der Cloud genutzt, muss die ständige Verfügbarkeit des Services "Datenspeicherung" gewährleistet sein.

Nutzt ein Unternehmen gleich mehrere Clouds, so bietet sich eine "Multi-Cloud-Lösung" an, sprich: die mehrfache Speicherung der Daten in verschiedenen Wolken. Die alternativen Cloud-Dienste sollten dabei von unterschiedlichen Anbietern zur Verfügung gestellt werden, und beim Ausfall einer Cloud muss es möglich sein, sofort auf einen alternativen Service zurückzugreifen. Steuerung und Überwachung der Clouds lassen sich über End-to-End-Monitoring oder Cloud-Service-Management umsetzen.

Besonders sensible Daten sollten die Unternehmen zusätzlich selbst sichern ("hybrider Lösungsansatz") - und zwar regelmäßig. So bleibt der Datenzugriff auch bei unterbrochener Internetverbindung erhalten. Ferner macht sich das Unternehmen damit unabhängiger vom Anbieter.

Dennoch können Daten verloren gehen. Deshalb muss der Vertrag ein Konzept für die Datenwiederherstellung enthalten. Es regelt, wie bei Datenverlusten zu verfahren ist. Bestimmt werden sollten die Dauer des maximalen Systemausfalls und der Zeitraum vom Schadenseintritt bis zum Einspielen der Backups in ein lauffähiges System.

Zudem muss sich das Unternehmen überlegen, ob und in welchem Umfang es Datenverluste hinnehmen kann. Hierzu wird der Zeitraum zwischen den Datensicherungen bestimmt. Das Datenaufkommen und die Transaktionen zwischen den Sicherungen stellen die maximale Datenverlustmenge dar.

Schließlich sind die Kosten der Datenwiederherstellung zuzuweisen und die Haftung für die Schäden zu regeln, die mittelbar durch den (vorübergehenden) Datenverlust entstehen. Bietet der Cloud-Anbieter Disaster-Recovery-as-a-Service an, sollte der Kunde genau prüfen, ob dieser Service ausreichenden Schutz schafft.

Die wichtigsten Fragen zur Datensicherung:

  • Ist der Anbieter vertraglich verpflichtet, regelmäßig Backups durchzuführen? Reicht das Backup aus? Können mehrere Backup-Verfahren kombiniert werden?

  • Muss der Anbieter umfassend Bericht erstatten?

  • Enthält der Vertrag ein Konzept zur Datenwiederherstellung? Bietet der Anbieter Disaster-Recovery-as-a-Service an? Gewährt dieser Service ausreichenden Schutz? Sind weitere individuelle Vereinbarungen notwendig?

  • Sind Datensicherung und -wiederherstellung im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit in den SLAs (Service Level Agreements) geregelt?