Kein Gläubigerschutz für Lernout & Hauspie

Der Weltmarktführer für elektronische Spracherkennungssysteme Lernout & Hauspie im belgischen Ypern erhält keinen Gläubigerschutz. Diese Entscheidung wurde am Freitag vom Handelsgericht in Ypern gefällt. Die Richter begründeten ihren Spruch mit dem Fehlen korrekter und genauer Zahlen.

Das Unternehmen war in finanzielle Turbulenzen geraten und hatte erst Ende November Schutz vor seinen Gläubigern beantragt nach einer in den USA als Chapter 11 bekannten Regelung des Konkursrechts und entsprechenden belgischen Gesetzen. Lernout & Hauspie hatte selbst Fehler und Unregelmäßigkeiten in seinen Bilanzen eingestanden. Offenbar sind auch die Umsätze in diesem Jahr hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Der Schritt, einem Unternehmen das Chapter 11 zu verweigern, ist zumindest in den USA sehr unüblich. Dort wird mithilfe dieser Bestimmung zahlungsunfähigen Firmen eine Galgenfrist eingeräumt, während derer sie einen Käufer suchen oder sich sanieren können. Erst danach dürfen die Gläubiger ihre Forderungen gerichtlich geltend machen. So viel Spielraum wollten die belgischen Richter Lernout & Hauspie aber offenbar nicht einräumen.

Was aktuelle Übersetzungsprogramme, darunter auch eines von Lernout & Hauspie leisten, finden Sie in diesem Test. (nie)