BITKOM gibt Tipps für Online-Verkäufer

Jeder fünfte Deutsche handelt mit Waren im Internet

Tipps für Online-Verkäufer

Private Online-Verkäufer sollten ihre Rechte kennen. Der Branchenverband BITKOM hat folgende Tipps zusammengestellt:

Widerruf und Rückgabe: Privatpersonen müssen Käufern weder Widerruf noch Rückgabe einräumen. Nur gewerbliche Anbieter sind dazu verpflichtet, Artikel innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Es besteht aber für private Online-Verkäufer die Möglichkeit, ein solches Recht freiwillig einzuräumen.

Gewährleistung: Zudem können Privatpersonen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ genügt. Einstehen müsste der Anbieter sonst etwa für die Aussage, dass ein Auto 8 Liter Benzin auf 100 Kilometern verbrauche. Unwirksam wird ein Gewährleistungsausschluss dann, wenn der Verkäufer einen Mangel verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht hat.

Urheberrecht: Zudem ist es wichtig, bei der Erstellung des Angebots keine Urheberrechte zu verletzen. Bietet ein Verkäufer zum Beispiel ein Kfz an, sollte er keine offiziellen Bilder des Herstellers aus dem Internet kopieren, sondern den Wagen selbst fotografieren. Anderenfalls kann der Hersteller Schadensersatz fordern. (mje)

Alle wichtigen Business-News von TecChannel können Sie jetzt auch als kostenlose Zusammenfassung per Newsletter lesen. Dreimal die Woche erhalten Sie die wichtigsten Business-Nachrichten in Ihre Mailbox. Den „TecChannel Business Newsletter“ und weitere kostenlose Dienste können Sie hier bestellen.