Japanische Behörden setzten auf offene Standards

Definition des offenen Standards

Die Diskussion um offene Standards beschäftigte kürzlich auch den deutschen Bundestag. Ende vergangener Woche wurde schließlich der heftig umstrittene Antrag "für mehr Wettbewerb durch offene Dokumentenstandards" verabschiedet. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, "das Bewusstsein von Verwaltung, Wirtschaft und Bürgern für die Bedeutung international akzeptierter, offener Dokumentenstandards umfassend zu fördern". Im eigenen Geschäftsbereich möge der Bund mit gutem Beispiel vorangehen und die Offenheit bei Dateien wo immer möglich praktizieren.

Scharfe Kritik gab es allerdings an der Definition des "offenen Standards". Laut Antrag müsse die Nutzung der Standards "zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert werden". "Das widerspricht der Definition von Freier Software deutlich", kritisierte Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE) gegenüber pressetext. Die Nutzung freier Software müsse für jedermann unentgeltlich und frei von ausschließenden Lizenzbedingungen zulässig sein, argumentierte die FSFE. (pte/mje)