Von Urheberrecht bis Handyparken

ITK: Neue gesetzliche Regelungen für 2008

Sowohl Unternehmer als auch Verbraucher müssen sich für das neue Jahr auf eine Reihe gesetzlicher Änderungen einstellen, die in unterschiedlichen Ausprägung den Informationstechnologie- und Telekommunikationssektor betreffen.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat für den ITK-Sektor eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:

Handyparken erlaubt: Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erlaubt ab 2008 das Handyparken. Bisher mussten Autofahrer in städtischen Parkzonen einen schriftlichen Beleg an einem Automaten ziehen und gut sichtbar in ihr Fahrzeug legen. Ein zweijähriger Feldversuch in 15 Städten war der Neuregelung vorausgegangen. Nach Angaben des Verbands nutzten Autofahrer diese Option mehr als 50.000 Mal pro Monat und die Kommunen würden von geringeren Kosten profitieren. In der Regel müssen sich Handyparker einmalig im Internet anmelden – unter anderem mit ihrer Mobilfunknummer, der Kontoverbindung und dem Kennzeichen. Wollen sie später ihr Auto parken, rufen sie zu Beginn und am Ende der Parkzeit eine Servicenummer von ihrem Handy aus an. Die Gebühren werden monatlich minutengenau vom Konto abgebucht. Das neue Verfahren wird ab Februar zuerst in den Städten Köln und Hamburg eingeführt. Es folgen die Städte Potsdam im März und Berlin im April 2008.

Vorratsdatenspeicherung: Ab 2008 sind die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten aller Telefongespräche im Festnetz und im Mobilfunk für sechs Monate zu speichern. Dabei werden nicht die Gespräche selbst, sondern Rufnummer, Dauer des Telefonats sowie die Standortdaten von Handys gespeichert. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Ab 2009 folgen weitere Speicherpflichten für die E-Mail-Kommunikation, den Aufruf von Webseiten und die Internettelefonie.