Internet-Kauf: Versandkosten müssen deutlich gemacht werden

Internet-Verkäufer, die ihre Ware ausschließlich zum Versand anbieten, müssen die Kosten dafür deutlich angeben. Die Portokosten seien ein wesentlicher Bestandteil des Angebots.

Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: 6 U 93/04). Auf das Urteil weist der Anwalt-Suchservice in Köln hin.

Im verhandelten Fall hatte ein Internet-Anbieter von Mobiltelefonen die Versandkosten erst im "dritten Schritt" benannt: Der Kunde habe sich durch zwei Seiten klicken müssen, um zu dieser Information zu gelangen. Diese Praktiken seien dazu geeignet, den Kunden zu täuschen, urteilten die Richter. (PC-Welt/mec)

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