ZAK fordert von Mobile 3.0 DVB-H-Lizenz zurück

Handy-TV-Projekt mit DVB-H gescheitert

Das aktuelle Versuchsprojekt für den DVB-H-Übertragungsstandard ist laut der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gescheitert. Nach Ansicht der ZAK hat das Mobile-3.0-Konsortium das Konzept zur Einführung des DVB-H-Handy-TVs nicht erfüllt.

Das Konsortium Mobile 3.0, das im Januar 2008 den Zuschlag für die Nutzung einer Sendelizenz für den Übertragungsstandard DVB-H bekommen hatte, wird nun von den Landesmedienanstalten zur Rückgabe der Lizenz aufgefordert. Die Münchner Betreibergesellschaft habe es nicht geschafft, ihre bei der Lizenzvergabe gemachten Ankündigungen einzuhalten, begründet ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich die aktuelle Entscheidung. Bis Ende Oktober habe das Konsortium noch Zeit, die Lizenz zurückzugeben. Sollte dies nicht rechtzeitig passieren, müsse ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden, heißt es vom ZAK.

"Wir erwarten, dass das Konsortium Mobile 3.0 bis Ende Oktober die Lizenz zurückgibt. Mit einer schnellen Rückgabe wird der Weg frei für einen möglichen Neustart von DVB-H unter veränderten Rahmenbedingungen", erklärt Langheinrich in einer ZAK-Aussendung. Auf diese Weise könne auch auf die veränderten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angemessen reagiert werden. "Mobile 3.0 konnte das eigene im Rahmen der Ausschreibung vorgelegte Gesamtkonzept nicht umsetzen und weder Verträge über den Netzbetrieb noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen", stellt Langheinrich fest. Das Betreiberkonsortium habe in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass es die Rahmenbedingungen nicht mehr als ausreichend einschätzt, um an dem ursprünglichen Gesamtmodell unverändert festzuhalten. "Wir ziehen daraus den Schluss, dass ein Festhalten an diesem Pilotversuch das DVB-H-Projekt nicht weiter bringt", erläutert Langheinrich.

"Bei der Ausschreibung der Landesmedienanstalten haben sich insgesamt 29 Unternehmen um Lizenzen beworben. Dass wir den Zuschlag erhalten haben, erlaubt uns die Ausstrahlung von derzeit 14 TV-Sendern, drei Radiostationen und verschiedenen Datendiensten für den mobilen Empfang", hatte ein Mobile-3.0-Sprecher noch im Mai dieses Jahres gegenüber pressetext bestätigt. Zum jetzigen Aus übt man sich noch in Zurückhaltung. "Bisher kennen wir nur die Pressemitteilung der ZAK und werden daher auf eine schriftliche Stellungnahme der Landesmedienanstalten warten. Nach Prüfung dieses Schreibens werden die Gesellschafter von Mobile 3.0 über die weiteren Schritte beraten und beschließen", kündigt eine Sprecherin auf Anfrage von pressetext an. Darüber hinaus würden derzeit keine weiteren Stellungnahmen abgegeben.

"Der Mobile-TV-Markt kämpft in Deutschland derzeit noch mit einigen großen Problemen. Diese betreffen sowohl den administrativen als auch den vertriebstechnischen Bereich", beschreibt Klaus Böhm, Senior Manager beim Unternehmensberater Deloitte, im pressetext-Gespräch die gegenwärtige Situation. So seien etwa noch keine Vertriebspartner für Handy-TV vorhanden. "Die unverzichtbaren Vermarktungsvereinbarungen mit den Mobilfunkanbietern stehen noch aus", schildert Böhm. Erschwerend komme noch hinzu, dass einige Mobilfunkanbieter bereits DVB-T-fähige Handys als Alternative anbieten, was den Sendestart von DVB-H weiter behindere. "Insgesamt muss man feststellen, dass sich das Geschäftsmodell Mobile TV noch nicht am Markt bewährt hat. Das zeigt auch der internationale Vergleich ganz deutlich", so Böhm abschließend.

Der Vorteil von DVB-H liegt - im Vergleich zu Streaming-Formaten - darin, dass der Empfang aller unterstützten Sender völlig kostenlos ist. Es werden weder Abonnementgebühren noch Übertragungskosten fällig. Da es sich bei DVB-H nicht um ein Streaming-Format handelt, wie es beispielsweise über UMTS realisiert wird, fallen auch keine Übertragungskosten an. Der Empfang ist immer kostenlos.

Der Nachteil von DVB-H besteht darin, dass das terrestrische digitale Fernsehen noch nicht überall empfangen werden kann. So sind in Deutschland bisher nur wenige große Ballungsgebiete für DVB-H erschlossen. Darüber hinaus ermöglichen aktuelle Handys - durch den hohen elektrischen Energiebedarf des DVB-T-Empfängers - nur einen sehr zeitlich limitierten TV-Spaß auf dem Handy. (pte/hal)