Hackerparagraf - Informatiker mit einem Bein im Knast

Die Gesellschaft für Informatik (GI) kritisiert die geplante Einführung des so genannten verschärften Hackerparagraphen (§ 202c StGB) und fordert den Bundesrat auf, den geplanten Entwurf nicht zu verabschieden. Problematisch sei dabei vor allem, dass Tools nicht nach ihrer Einsatzart, sondern nach ihrem Aufbau definiert werden.

Es ist nicht zu unterscheiden, ob ein Programm für die Begehung einer Straftat oder für legale Zwecke hergestellt wird. "Alle im IT-Bereich tätigen Personen stehen damit mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Tools besitzen, nutzen oder über ihren Einsatz sprechen", kritisiert Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises "Datenschutz und IT-Sicherheit" der GI, im Interview mit pressetext.

Die Verschärfung der gesetzlichen Regelung sieht vor, dass "künftig mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden soll, wer eine Straftat vorbereitet durch das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer entsprechenden Tat ist", heißt es in der Aussendung der GI. Der Wortlaut führe zu einer Kriminalisierung der heute in allen Unternehmen, Behörden und von Privaten verwendeten Programme, deren Zweck in der Aufdeckung von Sicherheitslücken in IT-Systemen liegt, so Pohl.