Sicherheitsbedrohung

Hackerangriffe werden für Manager zum Problem

Mit der Zahl der Angriffe steigt das Risiko

Ansprüche könnten nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch Aktionäre oder von einem Datendiebstahl betroffene Dritte wie Kunden oder Vertragspartner stellen. "Dass Vorstände zur Rechenschaft gezogen werden oder über einen Datenskandal gestürzt wären, ist bislang noch selten", sagte Rechtsanwalt Bussche. Es kommt aber vor: So musste der damalige T-Mobile Chef Philipp Humm 2008 seinen Posten räumen, nachdem der Diebstahl von 17 Millionen Handy-Nummern und Kundendaten bekanntgeworden war.

Mit der wachsenden Zahl von Angriffen steigt das individuelle Risiko. Denn sehr häufig kann der Ursprung von Hackerattacken nicht geklärt werden. "Die Schäden liegen bei bis zu einer Million Euro. Ein kleiner Mittelständler kann da schon in Bedrängnis geraten", sagt KPMG-Berater Geschonneck. "Die Nachfrage nach der persönlichen Verantwortung wird uns immer häufiger gestellt."

Compliance

Unter dem Begriff "Compliance" (engl. Regelkonformität) versteht der Corporate Governance Kodex (PDF-Link) im wirtschaftlichen Zusammenhang die Einhaltung von Regeln und Richtlinien im Unternehmen. Häufig wird der Begriff im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption verwendet. Ihm können aber auch andere Regeln wie Datenschutz und Informationssicherheit zugrunde liegen. Unter Informationssicherheit versteht der Gesetzgeber die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards, welche die Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von Informationen betreffen.

"Wenn Datenschutzgesetze verletzt werden, können Geldstrafen fällig werden", sagt Krickhahn. "Das trifft das Unternehmen, ein Geschäftsführer kann aber auch persönlich haftbar gemacht werden."

"Der größte Schaden ist der Ansehensverlust. Der sorgt in der Regel dafür, dass Kurse abrutschen und Kundenzahlen einbrechen", sagt Bussche. Die Firmen bemühen sich deshalb, Hackerangriffe möglichst diskret zu behandeln, trotz aller Versuche der Politik, eine öffentliche Diskussion über die Gefahren aus dem Netz für Firmen anzuregen. Im Gegensatz zu den USA gibt es in Deutschland bislang nur eine gesetzliche Meldepflicht für Hackerangriffe, wenn die persönlichen Daten Dritter betroffen sind.

"Der Schaden einer öffentlichen Ermittlung durch Reputationsverlust kann sehr groß sein", sagt Geschonneck, "Deshalb einigen sich die Parteien häufig außergerichtlich." (dpa/mje)