Günther Jauch verliert mit "guenter-jauch.de"

Günther Jauch hat eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht Köln hat als Berufungsinstanz eine Klage des TV-Stars abgewiesen. Jauch sah seine Namensrechte durch die Registrierung der Adresse "guenter-jauch.de" verletzt und klagte auf Freigabe dieser Domain.

Das Kölner Gericht hat anders entschieden. Gegen das Urteil, das sich die FreeCity GmbH und die Kontent GmbH erstritten haben, ist keine Revision möglich, berichtet die "PC Welt". Ursache des Rechtsstreits war die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" (guenter ohne "h") durch einen Kunden von Freecity. Dem Provider wird vorgeworfen, auf der Homepage www.freecity.de die Domain "guenter-jauch.de" durch den dort angebotenen DomainCheck rechtswidrig zur Registrierung angeboten zu haben.

Die Anwälte von Günther Jauch sahen in der Anmeldung des täuschend ähnlichen Domain-Namens einen Missbrauch zu kommerziellen Zwecken. Wie berichtet, hatte das Landgericht Köln im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung des Moderators gegen den Provider bestätigt.

Dass die bloße automatisierte Informationserteilung über die Verfügbarkeit einer gewünschten Internet-Adresse über eine "Who is"-Abfrage eine Rechtsverletzung darstellt, wiesen die Kölner Richter jetzt zurück. Der Freecity-Geschäftsführer Michael Faß ist mit dem Urteil zufrieden: "Müssten wir als Anbieter bei jeder Domain-Anmeldung vorher mögliche Rechte Dritter abklären, ginge keine Vergabe mehr ohne Rechtsanwalt." Weitere Informationen finden Sie im Report Domain-Registrierung ohne juristischen Ärger. (uba)