In Deutschland per Gesetz schon erlaubt

Großbritannien plant Legalisierung der Privatkopie

Die britische Regierung erwägt eine Lockerung des derzeitigen Urheberrechts. Laut Aussagen von Lord Triesman, Staatssekretär des Amts für geistiges Eigentum, soll es in Großbritannien eine Anpassung des Urheberrechts geben, wonach die Anfertigung von Privatkopien für den Endnutzer legalisiert würde.

Was in Deutschland und Österreich dem gesetzlichen Rahmen entspricht, ist im Vereinigten Königreich bislang praktisch verboten: Musik von einer selbst gekauften CD in ein MP3-File für den eigenen Musikplayer umzuwandeln, was die meisten britischen Nutzer dennoch längst tun, gilt als Verstoß gegen das Urheberrecht. Dieser Punkt soll sich nun ändern und "eine neue Schrankenbestimmung geschaffen werden, die Verbrauchern erlaubt, von einem in ihrem Besitz befindlichen Werk Kopien in einem anderen Format anzufertigen", schlägt das Amt für geistiges Eigentum vor.

Aus Sicht der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Deutschland würde dadurch etwas ins Gesetz gegossen, was ohnehin schon existiere. "Das von britischen Konsumenten praktizierte Downloading ist nach den Vorschlägen strafrechtlich gesehen kein absolut ungeregelter Bereich mehr. Die derzeit diskutierte erlaubte Kopie durch Format-Shiftig entspricht in Deutschland der Sicherungskopie, das heißt, nur der Inhaber eines Originals darf dieses auch kopieren und als Kopie besitzen", kommentiert Christine Ehlers, Pressesprecherin der GVU, die Pläne der britischen Regierung gegenüber pressetext. In der Bundesrepublik wurde das Urheberrecht zum Jahreswechsel gerade erst verschärft, Privatkopien sind weiterhin erlaubt, werden aber auch klarer definiert. "Aus Sicht der Pirateriebekämpfung beinhaltet die Änderung des Urheberrechts eine notwendige Klarstellung, indem das Kopierverbot nun ausdrücklich auf unrechtmäßig zum Download angebotene Werke - wie beispielsweise so genannte Privatkopien - ausgedehnt ist. Damit wurde eine Lücke geschlossen, die in der ersten Ausführung des Gesetzes offen geblieben ist", so Ehlers.

Filesharing und Vervielfältigung, die über den Privatgebrauch hinausgeht, sollen in Großbritannien wie auch hierzulande weiterhin verboten bleiben. Die Änderungen und Ergänzungen des britischen Urheberrechts betreffen neben der Privatkopie auch Ausnahmen für das Bildungswesen, die Forschung sowie Bibliotheken und Archive. Außerdem soll laut den Vorschlägen eine neue Bestimmung für Zwecke der Parodie eingeführt werden. Kommt eine Legalisierung von Privatkopien zustande, ist es den Eigentümern nur erlaubt, eine einzige Kopie anzufertigen, die zudem nicht weitergegeben werden darf. Deutschen Konsumenten ist es erlaubt, bis zu sieben Kopien für den Eigengebrauch zu erstellen.

Auch das Weitergeben der Original-CD soll nach dem Entwurf untersagt sein. "Den Konsumenten zu erlauben, ein Werk zu kopieren und dann das Original weiterzureichen könnte einen Rückgang bei den Verkaufszahlen zur Folge haben", warnt das Amt für geistiges Eigentum. Die Musikindustrie zeigte sich mit den Vorschlägen vorsichtig zufrieden - man unterstütze eine klare Regelung für die Nutzer, die Veränderungen dürften aber nicht die Rechte der Plattenfirmen beschneiden, so die Haltung der British Phongraphic Industry (BPI). (pte/cvi)