Markenrecht

Google Mail darf in der Schweiz Gmail heißen

Seit Jahren streiten der Suchmaschinenanbieter Google und der deutsche Unternehmer Daniel Giersch um die Markenrechte am Namen „Gmail“. Beide bieten unter dieser Marke in mehreren Ländern ihre E-Mail-Dienste an. In der Schweiz hat ein Gericht nun zugunsten von Google entschieden.

Daniel Giersch bietet seinen Maildienst G-mail zwar schon lange an, hat die Marke aber erst im November 2004 in der Schweiz hinterlegt. Publiziert wurde dies im Handelsblatt vom April 2005. Google hatte die Marke Gmail in den USA und der EU schon im April 2004 registriert und seine Namensrechte in der Schweiz im April 2005 angemeldet.

Google behauptet nun, Giersch würde die Marke in der Schweiz lediglich deshalb halten, um sie für viel Geld dem Suchmaschinenbetreiber zu verkaufen. Nach etlichen Gerichtsrunden und -beschwerden gaben die Schweizer Richter Google jetzt Recht: Es bestünden ernsthafte Zweifel an der Gebrauchsabsicht des deutschen Unternehmers. Er muss daher in der Eidgenossenschaft künftig auf seine Marke verzichten. Giersch hat bereits eine neuerliche Beschwerde angekündigt.

Der Gmail-Streit läuft derzeit auch noch in Spanien, Portugal und Norwegen. In Deutschland konnte Giersch den Streit gegen Google im Juli 2007 für sich gewinnen. Der Suchmaschinengigant nennt seinen Dienst hierzulande Google Mail. Wer den E-Mail-Dienst von Google in öffentlichen Medien in Deutschland weiterhin mit „Gmail“ bezeichnet, muss mit einer sofortigen Abmahnung darauf spezialisierter Anwälte rechnen. (ala)