GEZ erhebt Gebühren für UMTS-Handys

Stellungnahme der GEZ

Wie Eckart Ohliger, Leiter der Rechtsabteilung der GEZ, gegenüber unserer Schwesterzeitschrift PC-WELT erklärte, entscheidet die für den TV-Empfang zu Grunde liegende Übertragungstechnik über die Gebührenpflicht. Liegt eine typische Internet-Technologie zu Grunde, für die das Handy Rechenleistung erbringen muss und/oder eine Einwahl erforderlich ist, so dürfte der TV-Empfang erst ab dem 1.1.2007 gebührenpflichtig werden (ab diesem Datum müssen für alle "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" GEZ-Gebühren bezahlt werden). Liegen dagegen typische TV-Techniken zu Grunde, so fallen in der Tat GEZ-Gebühren für ein Handy an. Letzteres gilt auch für neue TV-Technologien wie DVB-H beispielsweise. Wie speziell UMTS unter diesem Gesichtspunkt zu bewerten ist, konnte Ohliger nicht entscheiden. Das müssten Techniker entscheiden, so der Rechtsexperte der GEZ.

Die technische Basis entscheidet also über GEZ-Pflicht oder nicht. Die GEZ will sich voraussichtlich im Februar 2006 mit dieser Thematik befassen und dann eine Detailentscheidung fällen.

In der Regel dürfte es sich bei einem TV-fähigen Mobiltelefon aber um ein Zweitgerät handeln, für das ohnehin keine weiteren GEZ-Gebühren anfallen, so Ohliger. Überhaupt sei dieses Thema sowieso nur für 2006 strittig. Denn ab 1.1.2007 müssen für Handys mit TV-Empfang in jedem Fall GEZ-Gebühren bezahlt werden, unabhängig von der zu Grunde liegenden Technologie. (mja/PC-Welt.de)

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