Geschäfte mit Anbietern und Kunden im Ausland

Ein heikler Punkt bei Online-Transaktionen ist, daß sich die Nutzung des Internet nicht auf den deutschen Rechtsraum beschränkt. Dem Anbieter eines Online-Shops stellt sich die Frage, ob er nur innerhalb Deutschlands liefern soll oder auch an Kunden im Ausland. Liefert er nicht in Länder außerhalb Deutschlands, kann er dies einfach durch einen Hinweis auf seinen Web-Seiten publik machen. In diesem Fall gilt immer das deutsche Recht.

Sobald der Anbieter auch international tätig werden möchte, wird es komplizierter. In diesem Fall muß geprüft werden, ob einschlägige internationale Abkommen vorhanden sind. Neben Verträgen zwischen zwei Ländern kommen auch Vereinbarungen in Betracht, die für eine Vielzahl von Staaten gelten, beispielsweise Regelungen der Vereinten Nationen. Sind keine derartigen Verträge vorhanden, muß ein Richter anhand des "Internationalen Privatrechts" (IPR) klären, welches nationale Recht in Streitfällen zur Anwendung kommt. Vorschriften zum IPR finden sich unter anderem im "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (EGBGB).

Die Diskussion um die Rechtsprechung im Umfeld von E-Commerce wird weiterhin kontrovers geführt. Der jüngste Ansatz sieht vor, daß für Online-Kunden die Rechte des Landes gelten, von dem aus sie eine Bestellung tätigen beziehungsweise in dem ihr Wohnsitz ist. Das bedeutet allerdings für die Online-Anbieter, daß auf sie Klagen aus Ländern mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen zukommen könnten. Das wäre speziell für kleine und mittelständische Unternehmen nicht tragbar. Doch hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. (Kai-Oliver Detken/re)