Gericht verhandelt den Fall Napster am 2. März

Der Überlebenskampf der MP3-Tauschbörse Napster geht am 2. März vor einem US-Bundesgericht weiter. Dann soll über die Auflagen entschieden werden, unter denen Napster weitermachen kann.

Napster ist von US-Plattenfirmen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verklagt worden. Im Juli 2000 hatte Bundesrichterin Marilyn Hall Patel in einer einstweiligen Verfügung die Schließung des Napster-Service angeordnet. Bis zur Berufungsverhandlung war die Verfügung ausgesetzt worden. Das Berufungsgericht hatte entschieden, dass Napster unter Auflagen eine Chance zum Weitermachen bekommen könne. Wie diese Auflagen aussehen, muss nun vor Richterin Patel in San Francisco ausgehandelt werden.

Napster hat in der Zwischenzeit versucht, den Streit gegen Zahlung von Lizenzgebühren in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar außergerichtlich beizulegen, wir berichteten. Die fünf führenden Musik-Labels - so das Angebot - sollen in den nächsten fünf Jahren zusammen jeweils 150 Millionen Dollar erhalten. Für kleinere Plattenlabels hat Napster 50 Millionen Dollar vorgesehen. Bislang stimmte aber nur die Bertelsmann Music Group (BMG) dem Angebot zu. Nicht von ungefähr, die Tochter des Bertelsmann-Konzerns ist eine strategische Allianz mit Napster eingegangen und hat in die MP3-Tauschbörse investiert. (uba)