Gericht: Verfügung gegen DeCSS ist rechtens

Der oberste kalifornische Gerichtshof hat eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung der DVD-Cracking-Software DeCSS bestätigt. Das Verbot verstoße nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Gericht hob damit das Urteil einer niedrigeren Instanz auf, die die Veröffentlichung der Software als freie Meinungsäußerung wertete und die von der DVD Copy Control Association (DVD CCA) beantragte einstweilige Verfügung für ungültig erklärte. DeCSS knackt den Kopierschutz von DVDs und sorgt bereits seit 1999 für juristische Auseinandersetzungen.

Damals hatten die Filmstudios Hollywoods erstmals Klage gegen die Hacker-Publikation 2600.org eingereicht, die das DeCSS-Tool zum Download angeboten hatte. Ein Gericht hatte dann die Betreiber der Seite im August 2000 verpflichtet, den Download-Link vom Netz zu nehmen. In der Folge lief das Verfahren durch mehrere Gerichtsinstanzen. Das jetzige Urteil markiert aber noch lange nicht den Endpunkt des Streits.

Schließlich hat der oberste Gerichtshof nur entschieden, dass die einstweilige Verfügung rechtens sei und nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoße. Ob die Veröffentlichung von DeCSS auch gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstößt, ist noch nicht entschieden. Darüber soll ein Berufungsgericht entscheiden. (Jürgen Mauerer)