Gericht schmettert Anträge von Microsoft ab

Das Berufungsgericht hat im Fall Microsoft die Anträge des US-Justizministeriums und von Microsoft abgelehnt. Während das Justizministerium ein beschleunigtes Verfahren durchsetzen wollte, hatte Microsoft auf eine erneute Anhörung gedrängt.

Kurz und bündig hat das Berufungsgericht beide Anträge abgeschmettert.

Der Antrag der Klägerseite wurde einfach als "denied" abgestempelt.

Microsofts Wunsch nach erneuter Anhörung einiger Punkte war dem Berufungsgericht immerhin noch die Bemerkung wert, dass es nichts gäbe, was der unteren Instanz - an die der Fall zurückgeht - die Beurteilung erschweren würde.

Wie berichtet hatte Microsoft versucht, in manchen Punkten eine erneute Anhörung vor dem Berufungsgericht zu erlangen. Microsoft hatte die Feststellungen der Gerichte zur technischen Seite bemängelt. Es könne der falsche Eindruck entstehen, OEMs dürften den Windows-Code verändern, der Browser-Funktionen betrifft.

Das US-Justizministerium (DoJ) dagegen hätte ein beschleunigtes Verfahren bevorzugt. Die Benutzer hätten ein Recht auf eine schnellstmögliche Klärung des Falles, führte das DoJ an. (uba)