Geklaute Kreditkarten im Internet

Wer haftet für den Schaden?

Glücklicherweise muss Dominik Meier die illegalen Belastungen nicht selbst tragen. Die Beweislast liegt bei dem, der die Karte als Zahlungsmittel akzeptiert. Den rechtlichen Aspekten des Kreditkartenmissbrauchs per Internet haben wir einen eigenen Artikel von Rechtsanwalt Christian Czirnich gewidmet.

Der Kreditkarteninhaber hat durch eine Veröffentlichung seiner Daten aber auf jeden Fall eine Menge Ärger. Durch die Sperrung, die das einzige Mittel der Gegenwehr ist, fällt die Karte als Zahlungsmittel zunächst aus. Außerdem gilt es, alle Buchungen genau durchzugehen.

Was die Kartenpiraten mit den geklauten Daten anstellen, geht aus Meiers Abrechnungen detailliert hervor: Sex-Sites und Online-Kasinos zählen zu den Favoriten der Betrüger. Insbesondere bei den Online-Kasinos, bei denen sich per Kreditkarte mit echtem Geld spielen lässt, kann der Betrüger die Kartendaten auch leicht versilbern. Diese zweifelhaften Unternehmen rechnen Gewinne oder die Auflösung eines eingezahlten Depots nämlich per Scheck ab.

Mit einer geklauten Karte bucht der Betrüger zunächst einen Betrag auf sein Konto beim Online-Kasino. Um den Schein zu wahren wird dann ein wenig gespielt, und natürlich verloren - es ist ja nicht das eigene Geld. Danach wird das Konto beim Kasino aufgelöst, der Scheck soll bitte an eine Deckadresse geschickt werden.

Solche Adressen suchen die Kartenpiraten ganz dreist und offen in den gleichen Newsgroups, in denen sie auch die Kartendaten veröffentlichen. Die Namen dieser Diskussionsforen geben wir aus verständlichen Gründen hier nicht preis.