Fünf Jahre Haft für Software-Piraten

Die 6. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat den Geschäftsmann Lothar K. aus Langenfeld bei Düsseldorf der Steuerhinterziehung sowie Urheberrechts- und Markenverletzung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Die Einzelstrafe wegen illegalen Handels mit mehreren Tausend gefälschten Microsoft-Produkten betrug zwei Jahre und wurde in die Gesamtstrafe integriert. Mit dem Urteil wollte das Gericht ein Signal setzen, dass Software-Piraterie kein Kavaliersdelikt sei, sagte der Richter.

Die Geschäftsräume des 50-jährigen Angeklagten wurden im April letzten Jahres von Steuerfahndern durchsucht. Dabei stießen die Beamten auf den Mietvertrag einer Garage, in der bei einer Razzia 4589 Raubkopien von Microsoft Office 97, 73 gefälschte Windows-NT-Server-CD-ROMs und 958 nachgemachte Handbücher entdeckt wurden.

Vor Gericht sagte K. zunächst aus, er fühle sich weder für die ihm vorgeworfenen steuerrechtlichen Vergehen, noch für die urheberrechtlichen Straftaten verantwortlich, gestand jedoch am zweiten Verhandlungstag seine Schuld in Teilbereichen ein. Bei der Urteilsbegründung sagte der Richter: Es sei notwendig, geistiges Eigentum sehr viel besser vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Die zunehmende Welle von Computer-Piraterie müsse unbedingt gestoppt werden, das hohe Strafmaß im aktuellen Fall solle sehr wohl als abschreckendes Beispiel verstanden werden.

Zusätzlich zu der Haftstrafe steht dem Beschuldigten noch eine Schadenersatzforderung seitens Microsoftin Höhe von über 3,7 Millionen Mark bevor. Die erforderlichen zivilrechtlichen Schritte werden in den nächsten Tagen von dem Softwarehersteller eingeleitet. (uba)