Fall Rambus: Gericht vertagt Verhandlung

Die Entscheidung in der Sache Rambus gegen Micron und Hyundai wegen der Verletzung von SDRAM-Patenten verzögert sich. Das zuständige Mannheimer Gericht hat jetzt die für den 16. Februar angesetzte Verhandlung auf einen nicht genannten Zeitpunkt verschoben.

Wie das kalifornische Unternehmen mitteilte, findet an diesem Tag nur eine kurze Sitzung über die künftige Vorgehensweise statt. Über die Inhalte der Klage werde nicht verhandelt. Wie berichtet, hatte Rambus letztes Jahr Hyundai und Micron wegen der Verletzung seiner Patente in Deutschland und Frankreich verklagt. Die beiden Unternehmen wiederum waren ihrerseits Ende August 2000 in den USA vor Gericht gezogen, da sie die Rechtmäßigkeit der Rambus-Patente bezweifeln.

Vor kurzem erst hatte sich Rambus mit Mitsubishi geeinigt. Der japanische Elektronikkonzern erkennt demnach die Technologie der SDRAM- und DDR-SDRAM-Speicher als geistiges Eigentum von Rambus an und zahlt Lizenzgebühren. Mitsubishi ist damit nach NEC, Hitachi, OKI, Samsung, Elpida und Toshiba der siebte Speicherhersteller, der sich mit Rambus außergerichtlich einigt und Lizenzgebühren an die Firma zahlt. Rambus stellt selbst keine Produkte her, hält nach eigenen Angaben aber weltweit 95 Patente, von deren Lizenzgebühren die Firma lebt.

Auch mit Infineon liegt Rambus vor dem Kadi im Clinch. Vor zehn Tagen erst hatte Infineon seine Klage gegen Rambus wegen der Verletzung von DRDRAM-Patenten zurückgezogen. Das Verfahren wegen der umstrittenen SDRAM-Patente jedoch wird am 13. März vor einem Gericht im US-Bundesstaat Virginia eröffnet. Wie berichtet, hatte Rambus Infineon bezichtigt, seine patentierte SDRAM-Technologie unlizenziert zu verwenden.

Details, Tests und Grundlagen zu RDRAM, SDRAM und DDR-SDRAM finden sie in der Rubrik Hardware/Speichertechnik. (jma)