Datenschutz vs. Sicherheit

EU-Gutachter hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

Seit Jahren streitet die EU um die Vorratsdatenspeicherung. Nun stellt ein einflussreicher Gutachter am EU-Gerichtshof diese Praxis in Frage: Die Richtlinie verstoße gegen den Schutz der Privatsphäre. Das Urteil kommt erst in einigen Monaten.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt laut einem EU-Gerichtsgutachten gegen europäisches Recht. Die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der EU-Charta der Grundrechte. Das schreibt EU-Generalanwalt Cruz Villalón am Europäischen Gerichtshof in seinem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten. Die EU-Richtlinie von 2006 verletze das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens. Zudem sei die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig lang.

In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

In der EU sind Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit Ermittler zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können. Das gibt die EU-Richtlinie von 2006 vor, die von den Staaten national umgesetzt werden muss.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. CDU, CSU und SPD wollen die Datenspeicherung in einer großen Koalition umsetzen. Zugleich wollen sie sich in der EU dafür einsetzen, die Speicherdauer auf drei Monate zu verkürzen.

Die EU-Charta schützt die Rechte und Freiheiten der Bürger etwa gegen staatliche Eingriffe. Nach Ansicht des Gutachters ist bei der Datenspeicherung nicht sichergestellt, dass die Einschränkung "den Wesensgehalt der Rechte und Freiheiten achtet" und verhältnismäßig ist. Seiner Auffassung nach sollte die Speicherdauer für die Daten auf unter ein Jahr begrenzt werden.

Der Gutachter empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um "innerhalb eines vernünftigen Zeitraums" die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

In Deutschland warnte der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar vor der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. "Der Koalitionsvertrag verheißt in diesem Punkt nichts Gutes", sagte Schaar den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" (Donnerstag). Der EU-Gerichtshof überprüfe gerade die EU-Richtlinie. "Da wäre es doch fatal, die Vorratsdatenspeicherung national wieder einzuführen und dann festzustellen, dass das ganze Paket gegen europäische Grundrechte verstößt", sagte Schaar.

Die Richter befassten sich mit mehreren Klagen. Geklagt hatten ein irisches Unternehmen sowie die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben, den Schutz persönlicher Daten und freie Meinungsäußerung verletze.

Der Rechtsgutachter bestätigt diese Einschätzung. Die Datenspeicherung zeichne das Privatleben jedes Bürgers auf. "Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden." Denn die Datenspeicherung werde von Firmen vorgenommen und stehe nicht unter staatlicher Kontrolle. (dpa/hal)