Urheberrechte

EU-Gerichtshof urteilt über Blockade illegaler Webseiten

Der Europäische Gerichtshof urteilt am Donnerstag über Netzsperren für illegale Internetseiten. Die Richter entscheiden, ob Internetanbieter nach EU-Recht dazu verpflichtet werden können, Webseiten zu sperren, die Urheberrechte verletzen.

Konkret geht es um den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel und die Webseite kino.to. Das deutsche Filmstudio Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wege hatten geklagt, weil auf der Webseite Raubkopien ihrer Filme verbreitet wurden. Sie verlangten von dem Internetanbieter, den Zugang zu kino.to zu blockieren. Kino.to stellte 2011 den Betrieb ein. Daher geht es vor allem um die Frage, ob Netzsperren in ähnlichen Fällen zulässig sind.

Ein Gutachter am EuGH hatte im vergangenen November empfohlen, dass diese Netzsperren nach europäischem Recht möglich sein sollten. In den meisten Fällen folgen die Richter der Empfehlung des Gutachters. (dpa/mje)