.eu-Domains: Die Hälfte der Registrierungen könnte scheitern

Fast die Hälfte der Registrierungsanträge für .eu-Domains, die in der laufenden Vorregistrierungsphase gestellt werden, könnte auf Grund von vermeidbaren Formfehlern abgelehnt werden.

In der so genannten „Sunrise Period“ für die Top-Level-Domain .eu dürfen zunächst nur solche Domain-Namen registriert werden, für die ein Markenrecht oder ein anderes „früheres Recht“ besteht. Da die Domains in der Reihenfolge der Beantragung vergeben werden, ist zunächst Geschwindigkeit gefragt. Zudem muss man den Rechtsanspruch bei einer Validierungsagentur nachweisen. Bei der Einreichung der Nachweisdokumente gilt es, strenge Kriterien zu erfüllen, die für die Antragsteller scheinbar eine große Hürde darstellen.

Beim Domain-Registrar Knipp Medien und Kommunikation zeigt man sich besorgt über die vielen Vorschriften, mit denen Laien oft überfordert sind. Das Dortmunder Unternehmen zählt zu den zehn größten .eu-Registrierstellen weltweit und konnte am Eröffnungstag mehr als 85 Prozent der bei ihr vorgemerkten Domains als Erstes bei EURid beantragen.

„Eine vorderste Positionierung des Domain-Antrags bei der Registry ist wertlos, wenn der Nachweis zur Teilnahmeberechtigung an der Sunrise Period auf Grund von formalen Fehlern scheitert“, erklärt Markus Fischer, der bei Knipp für die .eu-Einführung verantwortlich ist. „Dann kann es passieren, dass ein anderer Registrant die Domain erhält, obwohl man selbst eigentlich einen legitimen Anspruch auf die Registrierung gehabt hätte“.