EU-Datenschützer warnen vor Internet-Protokollierung
Jede Auswertung von Internet-Adressen könne etwas über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzer verraten. Darüber hinaus bestehen aus Sicht der Datenschützer "erhebliche Zweifel", ob der vorgeschlagene Rahmenbeschluss mit Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz) vereinbar ist.
Hintergrund: Gegenwärtig berät eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats über den Vorschlag eines Rahmenbeschlusses, wonach alle Anbieter von Telekommunikations- und Internet-Diensten zur pauschalen Speicherung sämtlicher Daten über die Nutzung dieser Dienste für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr verpflichtet werden können.
Einer Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, zufolge, fordert die Artikel-29-Gruppe daher den Ministerrat auf, den von Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden vorgelegten Rahmenbeschlussentwurf (Ratsdokument 8958/04 vom 28. April 2004) abzulehnen. (Thomas Cloer/doe)