Keine Zensur mehr im Porno-Bereich

Erotikunternehmer feiert gerichtliche Niederlage als Sieg

"Meinungs- und Kommunikationsfreiheit ist für mich ein wichtiger Punkte", erläutert der Unternehmer weiter. Es könne nicht sein, dass diese aufgrund von grundsätzlich falschen Vorstellungen durch Zensur und staatliche Kontrolle immer weiter eingeschränkt werde. "Einfache Pornographie ist nicht jugendgefährdend", führt Huch aus und beruft sich dabei auf wissenschaftliche Ergebnisse namhafter Experten.

Sein Ziel sei die Liberalisierung der diesbezüglichen Gesetzgebung, insbesondere die Abschaffung des § 184c des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung pornographischer Inhalte in Online-Medien verbietet. "Derartige Richtlinien schaden dem Jugendschutz eher, als dass sie ihm nützen", kritisiert Huch. Als frei denkender Mensch müsse man gegen solche Bestrebungen vorgehen und mit veralteten Denkansätzen aufräumen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte vergangenen Dienstag das Begehr der Huch Medien GmbH zurückgewiesen, demzufolge der Internetprovider Arcor seinen Kunden keinen Zugang zu zwei Google-Domains gewähren sollte. Insgesamt hat der Mainzer Unternehmer nach eigenen Angaben nach mehreren Verfahren bereits an die 1,5 Mio. Euro an Gerichts- und Anwaltskosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Geld sei aber nicht alles, persönlich hätten sich diese Ausgaben spätestens mit dem aktuellen Urteil ausgezahlt. "Ich bin davon überzeugt, dass ich das Richtige tue", meint Huch abschließend. (pte/mst)