Energiekosten im Mittelstand

Energiemanagement hilft beim Stromsparen

Software hilft beim Energiemanagement

Ebenso hilft IT hilft dabei, Energie in anderen Unternehmensbereichen zu sparen. Beispielsweise in Gestalt sogenannter Energiemanagementsysteme (EMS). Wichtigstes Anwendungsfeld dieser Systeme ist heute die Befreiung der Unternehmen von der Ökostromumlage nach § 40/41 EEG. Unternehmen, die eine Befreiung beantragen wollen, müssen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 1 GWh Strom verbraucht haben (§41 Ia), der Stromverbrauch muss mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen (§41 Ib), das Unternehmen muss EEG-Umlage zahlen (§41 I c) und im internationalen Wettbewerb stehen (§ 40 EEG). Weiterhin muss sich das Unternehmen, sofern es mehr als 10 GWh (Gigawattstunden) jährlich verbraucht, zertifizieren. Dabei muss es anhand umfangreicher Angaben nachweisen, welche Stromeinsparpotentiale vorhanden sind und geplante jährliche Verbesserungen nennen.

Die Zertifizierung erfolgt nach DIN ISO 500001 und muss schriftlich durch eine Zertifizierungsstelle belegt werden (§ 42 EEG). Hierfür kommt immer öfter spezialisierte Software, sogenannte Energiemanagement-Systeme, zum Einsatz. Unabhängig davon helfen EMS-Softwarelösungen, Einsparpotenziale sichtbar zu machen, erfolgte Einsparungen nachzuverfolgen und zukünftige Maßnahmen im Blick zu halten. Ob sich die Mühen um die Befreiung lohnen, zeigt ein Stromsteuer-Berechnungstool der IHK Westfalen-Lippe in Detmold zum kostenlosen Download.

Energiesteuer-Berechnungstool

„Energiemanagement setzt sich nur langsam durch“, berichtet Jochen Ohligs, Energieeffizienz-Lotse bei der IHK Mittlerer Niederrhein
„Energiemanagement setzt sich nur langsam durch“, berichtet Jochen Ohligs, Energieeffizienz-Lotse bei der IHK Mittlerer Niederrhein
Foto: IHK mittlerer Niederrhein

Rund 2000 Unternehmen sind, so Jochen Ohligs, Energieeffizienz-Lotse bei der IHK Mittlerer Niederrhein, bereits zertifiziert, wobei ein EMS die Audits erleichtert. Allerdings steht die Ökoabgaben-Befreiung derzeit politisch unter Beschuss – möglicherweise gilt sie vor den europäischen Instanzen als unerlaubte Subvention und müsste dann abgeschafft werden. Wer also jetzt daran denkt, in ein EMS zu investieren, sollte dies unabhängig von einer geplanten Zertifizierung entsprechend dem EEG planen. Sonst ist die Enttäuschung groß, wenn die Befreiung von der Ökostrom-Umlage aus EU-rechtlichen Gründen wegfallen sollte. „Bislang setzt sich Energiemanagement ohne den EEG-Aspekt erst langsam durch, aber das ändert sich mit steigenden Stromkosten“, meint Ohligs. Die Anbieter von EMS-Software dürften von dem Trend profitieren.