Fritzbox und Co.

Ende des Routerzwangs: Das Gesetz im Überblick

Automatische Einrichtung des Routers: Kein Ersatz für Zugangsdaten


Grundsätzlich ist es natürlich eine praktische Sache, wenn sich der Router ohne Zutun des Benutzers automatisch konfiguriert. Technisch läuft diese vollautomatische Konfiguration des Routers über ein spezielles Protokoll namens TR-069. Es funktioniert unabhängig von der DSL-Internetverbindung. Nur das DSL-Signal muss vorhanden sein.

Die automatische Einrichtung bekommt immer stärkere Bedeutung dadurch, dass fast alle DSL-Provider die Telefonie-Option aus Kostengründen immer öfter nicht mehr über das klassische Telefonnetz anbieten, sondern per IP-Telefonie (Voice over IP) über den DSL-Zugang. Die VoIP-Einrichtung könnte manchen Einsteiger schnell überfordern, insbesondere wenn mehrere Rufnummern zum Anschluss gehören. Auch daher ist die automatische Konfiguration eine kundenfreundliche Sache.

Ganz und gar nicht kundenfreundlich ist es allerdings, wenn der Anbieter fortgeschrittenen Anwendern nicht auch noch zusätzlich die detaillierten Zugangsdaten für DSL-Zugang und Telefonie mitteilt. Denn ohne die lässt sich ein alternativer Router nicht einrichten.


Das sieht auch die Bundesregierung so und hat in ihrem Gesetzentwurf nicht nur vorgegeben, dass Provider keinen bestimmten Router mehr vorschreiben dürfen, sondern auch, dass sie ihren Kunden die Zugangsdaten aushändigen müssen. Ansonsten wäre das Gesetz ja auch ein stumpfes Schwert. Denn ohne die Internet-Zugangsdaten kann ein DSL-Router, der über sein integriertes Modem mit der Telefondose verbunden ist, keine Internet-Verbindung herstellen. Und ohne die Telefonie-Zugangsdaten kann sich die gegebenenfalls im Router integrierte Telefonanlage nicht mit dem Voice-over-IP-basiertem Telefonnetz verbinden.