Ende des Microsoft-Prozess in Sicht

Nach einem Bericht der Washington Post will Richter Jackson den Microsoft-Prozess baldmöglichst beenden. Am Dienstag hat er mit den Anwälten eine Frist von zwei Monaten bis zur Festsetzung des Strafmaßes vereinbart. Jackson plane außerdem, das Berufungsverfahren direkt vor dem Obersten Gerichtshof zu verhandeln.

Die Festlegung des Strafmaßes ist Voraussetzung für die Einleitung eines Berufungsverfahrens. Er wolle auf jeden Fall vermeiden, dass der Prozess sich noch monatelang hinzieht, soll Jackson den Anwälten deutlich gemacht haben. Die Anwälte haben daraufhin die Terminplanung akzeptiert.

Neben den Terminvereinbarungen soll Jacksons den Anwälten den Vorschlag unterbreitet haben, das Berufungsverfahren direkt an den Obersten US-Gerichtshof (Supreme Court) zu leiten. Wenn Jackson in zwei Monaten die Sanktionen gegen Microsoft festlegt und die Berufung anschließend vor dem Oberste Gerichtshof als letzte Instanz verhandelt wird, könnte der Microsoft-Prozess schon Ende des Jahres definitiv abgeschlossen sein.

Der direkte Weg zum Obersten Gerichtshof ist unüblich aber im Sherman Antitrust Act von 1890 als Möglichkeit vorgesehen, wenn es sich um einen Fall von öffentlichem Interesse handelt. Voraussetzung dafür ist ein Antrag einer der Parteien beim Obersten Gerichtshof, außerdem muss dieser den Fall annehmen.

Die Anwälte von Microsoft dürften über diesen Plan nicht begeistert sein. Der direkte Weg zum Supreme Court umgeht das Distriktgericht Columbia als untere Berufungsinstanz. Vor dem Distriktgericht hat Microsoftschon einmal erfolgreich Berufung eingelegt und dem Justizministerium eine Schlappe beigebracht.

Weitere Informationen zum Microsoft-Prozess bietet der tecChannel-Report "Microsoft: Das Urteil und das Ende?". (uba)