Elsa: Verfügungsverbot und Übergangskredit

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elsa AG hat das zuständige Gericht heute ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Damit sei die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übergegangen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Georg, teilte Elsa mit.

Elsa-Chef Theo-Josef Beisch sei von seinen Aufgaben im Unternehmen entbunden worden. Beisch arbeitet laut der Mitteilung von Elsa aber weiter im Bereich der strategischen Planung und der Kommunikation mit möglichen Investoren mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammen. Die Verfügungssperre ist in Insolvenzverfahren nicht unüblich, aber auch nicht zwingend vorgesehen.

In Verhandlungen mit den Vertretern des Bankensicherungspools sei Elsa ein Übergangskredit zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewährt worden, heißt es weiter. "Oberstes Ziel bleibt die vollständige Wiederherstellung der Liquidität zur Erfüllung bestehender Aufträge und die Wiederaufnahme der operativen Geschäftstätigkeit", sagte Insolvenzverwalter Thomas Georg. Im Laufe der kommenden Woche sollen die Möglichkeiten eines weiter gehenden Massekredites mit den Banken sondiert werden.

Trotz der ersten Finanzspritze wird Elsa nicht auf der CeBIT vertreten sein, sagte Unternehmenssprecher Peter Egges im Gespräch mit tecCHANNEL. Ein gegenteiliger Bericht der Aachener Zeitung vom Freitag beruhe nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Dinge, meinte Eggers weiter. Das Blatt hatte gemeldet, Elsa würde auf dem Stand von NVIDIA selbst Produkte ausstellen.

Den bisherigen Verlauf der Krise des Aachener Unternehmens finden Sie rechts in der Spalte "Bisherige News zum Thema". (uba/nie)