ELSA: Aktiensplit im Verhältnis 3 zu 1

Die ELSA AG hat den im April auf der Hauptversammlung beschlossenen Aktiensplit auf den 28. August 2000 festgelegt. Der Umtausch der Aktien erfolgt im Verhältnis 3 zu 1. Das heißt: Die Aktionäre bekommen für jede alte ELSA-Aktie drei neue.

Die Banken stellen dabei die Depotbestände kostenlos und automatisch um. Der jeweilige Anteil am Unternehmen bleibt unverändert und der Nennwert einer ELSA-Aktie wird auf einen Euro verringert. Das Stammkapital in Höhe von 10,5 Millionen Euro bleibt aber erhalten und ist damit auf 10,5 Millionen Aktien aufgeteilt.

Neben dem Hauptsitz in Aachen hat ELSA Tochtergesellschaften in San José (USA), Taipeh (Taiwan) und Tokio (Japan). Seit Juni 1998 werden die Aktien der ELSA AG am Neuen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. (jma)