eBay FAQ: Die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten, Teil III

Welche Folgen hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

Antwort: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann nach dem Oberlandesgericht Koblenz zur Konsequenz haben, dass sich das Widerrufsrecht des eBay-Käufers auf 6 Monate oder unter bestimmten Umständen auf unbestimmte Zeit verlängert.

Hinweis: Zugleich wies das OLG Koblenz darauf hin, dass eine Widerrufsbelehrung eine ladungsfähige Anschrift haben müssen. Der bloße Hinweis auf das "Postfach" genüge in diesem Zusammenhang nicht. Vgl.: Urteil des OLG Koblenz vom 09.01.2006, Az. 12 U 740/04

Genügt eine (isolierte) Widerrufsbelehrung auf der "Mich- Seite" bei eBay?

Antwort: Nein. Das Oberlandesgericht Hamm stellte insoweit klar, dass bei Fernabsatzgeschäften die Pflicht besteht, den Verbraucher klar und verständlich auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen, § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 9 BGB Info Verordnung.

Eine (isolierte)Widerrufsbelehrung verstoße jedoch gegen eine solche Verpflichtung, da unter der Rubrik "mich" niemand Belehrungen über ein Widerrufsrecht des Käufers vermute. Dies schon aus dem Grund, da die Belehrung über das Widerrufsrecht kaufbezogen und nicht verkäuferbezogen sei. Das "mich" finde sich jedoch unter der Rubrik "Angaben zum Verkäufer". Wer sich über die Modalitäten des Angebotes unterrichten wolle, komme deshalb nicht auf den Gedanken, das "mich" anzuklicken. Tue der Kaufinteressent dies dennoch, weil er sich weitere Angaben über den Verkäufer verschaffen wolle, stoße er dabei zwar auch auf die Widerrufsbelehrung. Dies geschehe dann aber nur mehr zufällig im Rahmen der Suche nach Angaben, die mit diesem Widerrufsrecht nichts zu tun haben. Das stelle aber keine klare und unmissverständliche Belehrung über das Widerrufsrecht dar, wie es vom Gesetz gefordert wird.

Anmerkung: Diese Auffassung wurde im übrigen durch das LG Bochum gestützt, welches in einem ähnlich gelagerten Fall über eine einstweilige Verfügung gegen einen eBay-Anbieter zu entscheiden hatte.

vgl.: Urteil des OLG Hamm vom 14.04.2005, Az. 4 U 2/05, Urteil des LG Bochum, Verfügungsbeschluss vom 31.11.05, Az. 13 O 147.