Compliance

E-Mail-Archivierung ist Pflichtaufgabe

Geld- und Freiheitsstrafen drohen

Schafft ein Unternehmer Handelsbücher oder sonstige Unterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beiseite oder zerstört er diese, muss er mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. Das gilt ebenso, wenn er die geforderten E-Mails nicht vorlegen kann.

Gemäß Steuerrecht macht sich dieser Unternehmer auch der Steuerhinterziehung schuldig, was mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Bei fahrlässiger Handlungsweise müssen sogar IT-Leiter mit rechtlichen Konsequenzen, mindestens einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen.