DoubleClick wegen Datensammlung verklagt

Eine kalifornische Bürgerin hat den Internet-Werbungsvermarkter DoubleClick verklagt. Grund der Anklage soll das illegale Sammeln und Verkaufen von privaten Informationen sein.

Laut Anklageschrift soll DoubleClick Internetuser gegen ihren Willen identifizieren und deren Surfverhalten aufzeichnen. Die Klägerin wirft DoubleClick weiter vor, die gewonnenen Daten widerrechtlich zu speichern. Nach Angaben ihrer rechtlichen Vertretung, dem Anwaltsbüro Rothken Law Firm, fordere die Klägerin einen Schutz des Internetusers ein. Nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Surfers solle es erlaubt sein, private Daten und Informationen des Surfers zu sammeln und zu verwerten.

In der Anklageschrift wird DoubleClick auch vorgeworfen, Cookies zu verwenden, die das Websurfverhalten, Namen, Adressen, Alter oder das Einkaufsverhalten dokumentieren. DoubleClick gibt auf der eigenen Internetseite an, einige Daten zu sammeln, diese aber keiner Person zuzuordnen. Dokumentiert wird beispielsweise der genutzte Browser, die IP-Adresse und die Domainart.

Brisant wird die Datensammlung durch DoubleClicks Übernahme des Marktforschungsinstituts Abacus Alliance vor einem Jahr. Abacus Alliance besitzt umfassende Datenbanken über Konsumenten-offline Verhaltenweisen und Vorlieben. Durch eine Verknüpfung der Online- mit den Offline-Daten entstehen aussagekräftiger Profile, die jeden Anwender zum gläsernen Surfer machen können.

Weitere Hintergründe zu diesem Problem finden Sie in tecChannel in einem tecVision-Beitrag.Was die deutsche Rechtsprechung zum Thema Datenschutz sagt, lesen Sie im tecAdvokat.(sda)