Domain-Registrierung ohne juristischen Ärger

Verwenden Sie keine Prominentennamen

Grundsätzlich können Sie sich jederzeit unter Ihrem eigenen Namen eintragen lassen. Hier gilt der sogenannte Prioritätsgrundsatz, wonach schlicht derjenige, der sich zuerst anmeldet, auch die Domain erhält.

Haben sie jedoch zufällig einen Namen, den auch ein Prominenter trägt, dann ist es gefährlich sich unter diesem einzutragen. Zwar gilt auch hier grundsätzlich der Prioritätsgrundsatz, wonach derjenige, der sich zuerst anmeldet die Domain erhält. Allerdings mit der Einschränkung, dass dies nicht gilt, wenn der Prominente eine überragende Bekanntheit aufweist. Eine solche überragende Bekanntheit ist anzunehmen, wenn eine große Mehrheit der Bevölkerung mit diesem Namen eine bestimmte Person verbindet.

Zwar wird in der Rechtsprechung als weiteres Kriterium häufig noch verlangt, dass eine Wettbewerbslage vorliegt, doch sollte man sich nicht darauf verlassen, dass die Gerichte dies immer so sehen.

Sie sollten sich also nicht unter Boris-Becker.de oder Michael-Schumacher.de registrieren lassen, auch wenn Sie tatsächlich so heißen. Es sei denn Sie sind "der echte" Boris Becker. Hier ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer überragenden Bekanntheit auszugehen. Entsprechendes gilt natürlich auch für die .com-Domains. Auch hier hat der unter dem Namen berühmt gewordene rechtmäßig Anspruch, seine Domain zu bekommen. So hat sich kürzlich die Schauspielerin Julia Roberts die Domain juliaroberts.com erfolgreich erstritten.

Um sicher zu gehen, dass es keine Schwierigkeiten gibt, sollten Sie den Namen mit einem Zusatz versehen. Dieser sollte klar machen, dass es sich nicht um "den Boris Becker" handelt. Denkbar wäre hier zum Beispiel die Aufnahme einer Berufsangabe in die Domain wie "Dr-med-Boris-Becker.de".