DOJ nimmt Stellung zu Oracle-PeopleSoft

Das US-Department of Justice (DOJ) muss bis zum heutigen Montag die ersten Ergebnisse ihrer Kartelluntersuchung über die von Oracle geplante feindliche Peoplesoft -Übernahme bekannt geben.

Bezweifelt die Behörde, dass der beabsichtigte Kauf des Branchendritten durch den weltweit zweitgrößten Anbieter von Standardsoftware den US-Wettbewerbsbestimmungen entspricht, kann sie weitere Informationen über den 6,3 Milliarden US-Dollar schweren Deal anfordern, berichtet die Computerwoche.

Letzteres wird sowohl von Marktbeobachtern wie auch von Oracle selbst erwartet, da das DOJ die Prüfung erst vor weniger als zwei Wochen aufgenommen hat. Der kalifornische Datenbankspezialist wäre dadurch gezwungen, sein bis zum heutigen Montag gültiges Übernahmeangebot zu verlängern. Für Peoplesoft hat ein Aufschub Vor- und Nachteile: Einerseits ermöglicht es eine umfangreichere Prüfung dem ERP-Anbieter aus Pleasanton, Kalifornien, die schwebende Übernahme des Konkurrenten J.D. Edwards über die Bühne zu bringen. Andererseits - so hatte die Company zumindest argumentiert - belastet die schwebende Entscheidung die Geschäfte von Peoplesoft im auslaufenden zweiten Quartal. Das Unternehmen hatte mitgeteilt, dass einige Kunden wegen der unsicheren Zukunft der Peoplesoft-Lösungen ihre Kaufentscheidungen auf Eis gelegt hätten.

Oracle-CEO Larry Ellison hatte Anfang Juni angekündigt, sein Unternehmen würde die Applikationen des Konkurrenten bei einer Übernahme nicht weiter vermarkten. Vor kurzem teilten die Kalifornier jedoch mit, die Peoplesoft-Produkte würden mindestens zehn Jahre lang unterstützt und verbessert. (Computerwoche/uba)

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