Tipps für Beschäftigte und Arbeitgeber

Die Fußball WM per PC am Arbeitsplatz verfolgen

Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM werden rund fünf Millionen Deutsche die Spiele und Ergebnisse der Fußballweltmeisterschaft im Internet am Arbeitsplatz verfolgen. Der Verband hat hierfür einige Tipps zusammen gestellt.

Laut einer Forsa-Umfrage liest jeder sechste berufstätige Fußballfan nach den Spielen online Tabellen und Berichte am Arbeits-PC. 13 Prozent der Befragten verfolgen die Spiele am Arbeitsplatz per Live-Ticker, neun Prozent per Live-Video im Internet. "Das ist eine Herausforderung für viele Arbeitgeber. Unternehmen sollten mit der privaten Internetnutzung im Job offen umgehen und klare Regeln definieren." sagt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.

Laut einer BITKOM-Studie zur Internetgesellschaft verwendet fast jeder zweite Berufstätige (43 Prozent) das Web während der Arbeit für private Zwecke, jeder Zweite täte dies sogar täglich. Dafür sind zwei Drittel der Befragten auch nach Büroschluss regelmäßig für Kunden, Chefs oder Kollegen erreichbar. "Die Grenze zwischen Job und Privatleben ist längst gefallen", so BITKOM-Präsident Scheer. "Sowohl Firmen als auch Arbeitgeber können von einer gewissen Flexibilität im Umgang mit dem Web profitieren." Der Branchenverband rät zu klaren Regeln für die private Internet-Nutzung im Job, aber auch für die Erreichbarkeit der Mitarbeiter außerhalb der regulären Arbeitszeit.

Die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz wird durch kein spezielles Gesetz geregelt. Der Branchenverband hat die folgenden Tipps aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung abgeleitet.

Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets? Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.

Was gilt, wenn es keine Regelung gibt? Ohne konkrete Vereinbarung gehen Gerichte eher nicht von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung aus. Arbeitnehmer sollten sich vorsichtshalber an dem Grundsatz orientieren: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch nicht zulässig.

Wie können sich Arbeitnehmer absichern? Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der BITKOM, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen - durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber? Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf der Chef das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.

Droht im Zweifelsfall die Kündigung? Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen. (mje)